Glyfos Unkraut-Frei
von Dr. Stähler
Dr. Stähler Glyfos Unkraut-Frei beseitigt rasch und sicher Unkraut-Aufwuchs einschließlich ausdauernder Wurzelunkräuter wie Disteln, Löwenzahn und Quecke. Zur Unkrautbekämpfung auf Wegen und Plätzen mit Holzgewächsen, zur Kulturvorbereitung vor der Neusansaat von z.B. Blumenbeeten oder zur Beseitigung alter Rasenflächen vor der Neuanlage und unter Obstbäumen. Wird über die Blätter in die Wurzel transportiert und wirkt umso besser, je wüchsiger das Unkraut ist. Schafft im Boden kein herbizides Depot, so dass nach dem Einsatz unmittelbar gepflanzt oder gesät werden kann.10 ml reichen für 20 m².
Anwendung
| für befestigte Wege und Plätze mit Holzgewächsen, Kernobst, Steinobst, Zierpflanzen, Rasen, Ziergehölze | |
| gegen einkeimblättrige und zweikeimblättrige Unkräuter |
| Artikel | 1 Stück | ab 2 Stück | ab 5 Stück | Menge |
| 50 ml Flasche | EUR 9,90 | EUR 9,70 | EUR 9,40 | |
| Grundpreis | € 198,00 / l | € 194,00 / l | € 188,00 / l | |
| 100 ml Flasche | EUR 16,90 | EUR 16,50 | EUR 16,10 | |
| Grundpreis | € 169,00 / l | € 165,00 / l | € 161,00 / l | |
| 250 ml Flasche | EUR 23,90 | EUR 23,30 | EUR 22,70 | |
| Grundpreis | € 95,60 / l | € 93,20 / l | € 90,80 / l |
Wichtiger Hinweis
Dieses Produkt enthält Glyphosat, Glyphosat-Trimesium oder Diuron.
Laut Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung ist die Anwendung verboten
1. auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Splitt, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind
2. auf unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland),
von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen- und Schmutzwasserkanäle besteht, es sei denn, die zuständige Behörde schreibt mit der Genehmigung ein Anwendungsverfahren vor, mit dem sicher- gestellt ist, dass die Gefahr der Abschwemmung nicht besteht.
Laut Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung ist die Anwendung verboten
1. auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Splitt, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind
2. auf unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland),
von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen- und Schmutzwasserkanäle besteht, es sei denn, die zuständige Behörde schreibt mit der Genehmigung ein Anwendungsverfahren vor, mit dem sicher- gestellt ist, dass die Gefahr der Abschwemmung nicht besteht.
Preise inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten
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Beschreibung
Hersteller
Dr. StählerEigenschaften
- Rasche und sichere Beseitigung von Unkraut-Aufwuchs einschließlich ausdauernder Wurzelunkräuter wie Disteln, Löwenzahl und Quecke
- Zum Einsatz im Hausgarten auf unbefestigten Wegen und Plätzen (PflSch AnwVo beachten!) und zur Kulturvorbereitung vor der Neuansaat von Blumenbeeten oder der Neuanlage von Obstanlagen
- wird über die Blätter in die Wurzel transportiert und wirkt besonders bei stark wüchsigem Unkraut. Sofortiges Säen und Pflanzen nach dem Einsatz möglich, da kein herbizides Depot geschaffen wird
Anwendungszeitraum
Abfallbeseitigung
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und
Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle (NW468).Gebrauchsanweisung
Wege und Plätze mit Holzgewächsen (Freiland)Gegen Ein- und Zweikeimblättrige Unkräuter 5 ml/10 m² spritzen in 200 - 400 ml Wasser mit Abschirmung
Anwendungszeitpunkt: Während der Vegetationsperiode, ab Pflanzjahr, max. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr.
Wichtiger Hinweis: Keine gepflasterten asphaltierten Flächen und Flächen mit Kanalisationsanschluss/Regenwasserkanal behandeln. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 6 Abs. 2 und 3 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören.
Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. (NS660)
Obstbäume (Freiland)
Kernobst
Gegen Ein- und Zweikeimblättrige Unkräuter 5 ml/10 m² spritzen in 200 - 400 ml Wasser
Anwendungszeitpunkt: im Frühjahr oder Sommer ab Pflanzjahr, max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr.
Steinobst
Gegen Ein- und Zweikeimblättrige Unkräuter 5 ml/10 m² spritzen in 200 - 400 ml Wasser
Anwendungszeitpunkt: im Frühjahr bis Ende Mai ab Pflanzjahr, max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr.
Wichtiger Hinweis: Grüne Pflanzenteile (Blätter, Triebe, grüne Rinde) der Obstbäume dürfen auf keinen Fall direkt oder durch Abdrift getroffen werden.
Zierpflanzen (Freiland)
Gegen Ein- und Zweikeimblättrige Unkräuter 5 ml/10 m² spritzen in 200 - 400 ml/m² Wasser
Anwendungszeitpunkt: Während der Vegetation bzw. vor Kulturbeginn, max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr.
Ziergehölze (Freiland)
Gegen Ein- und Zweikeimblättrige Unkräuter, Holzgewächse 0,3 ml/m² spritzen in 20 - 40 ml/m² Wasser mit Spritzschirm
Anwendungszeitpunkt: Mai bis Juni, ab Pflanzjahr, max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr ab mindestens 15 cm Unkrauthöhe.
Ziergehölze (ausgenommen Douglasie, Lärche; Freiland)
Gegen Ein- und Zweikeimblättrige Unkräuter, Holzgewächse 0,3 ml/m² spritzen in 20 - 40 ml/m² Wasser mit Spritzschirm
Anwendungszeitpunkt: September bis November, nach Abschluss des Kulturpflanzenwachstums, max. 1Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr.
Rasen (Freiland)
Zur Beseitigung von Bewuchs zur Kulturvorbereitung, z.B. alte Grasnarbe, zur Erleichterung der Rasenneueinsaat mit nachfolgendem Umbruch.
Gegen Ein- und Zweikeimblättrige Unkräuter 0,4 ml/m² in 20 - 40 ml/m² Wasser spritzen
Anwendungszeitpunkt: Während der Vegetation, vor der Saat, max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr. Behandelten Aufwuchs (Abraum vor der Neuansaat) weder als Futter noch als Einstreu bei der Kleintierhaltung verwenden. (VV551)
Wichtiger Hinweis (Zierpflanzen, Rasen): Vorsicht bei benachbart wachsenden Kulturpflanzen, da Schäden möglich. Behandlung beseitigt alte Grasnarben bzw. Pflanzenbewuchs. Deshalb nicht zur flächenhaften Spritzung einsetzen, wenn nur Rasenunkräuter oder Unkraut zwischen Zierpflanzen beseitigt werden sollen! Die Bodenbearbeitung kann nach Wirkungseintritt (ca. zwei Wochen) erfolgen.
Wirkungsspektrum
Gute Wirkung gegen ein- und zweikeimblättrige Unkräuter (Ungräser) einschließlich mehrjähriger Arten wie z.B. Brennnesseln, Disteln, Löwenzahn, Schachtelhalm, Taubnessel, Vogelmiere, Wegerich, Rispengras, Quecke. Nicht ausreichende Wirkung gegen: Giersch (Dreiblatt), Mauerpfeffer und Salbeigamander, Acker- und Sumpfschachtelhalm.
Pflanzenverträglichkeit
Glyfos Unkraut-Frei darf nicht mit Kulturpflanzen in Kontakt kommen.
Warnhinweise
- Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. (SP001)
- Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. (SB001)
- Für Kinder unzugänglich aufbewahren. (SB010)
- Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel (SS110).
- Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben. - R51/53
- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. - S2
- Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. - S13
- Dampf/Aerosol nicht einatmen - S23
- Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. -S35
- Nur in gut belüfteten Bereichen verwenden - S51
- Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. - S57
Wasserabstandauflage
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern
einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einerWirkstoffe
360 g/l GlyphosateBienengefährlichkeit
BN664 (B4) Nicht bienengefährlichZulassungsnummer
4162-00Pflanzenschutzgesetz
Es handelt sich hiebei um ein Produkt, bei dem das Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz) Anwendung finden muss.
Demnach darf dieses Pflanzenschutzmittel nur auf Freilandflächen angewandt werden, soweit diese landwirtschaftlich,
forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. Weiterhin sind alle Hinweise in der Gebrauchsanweisung zu beachten.
Schädlinge
Glyfos Unkraut-Frei von Dr. Stähler wirkt unter anderem gegen
die folgenden Schädlinge:
- Zweikeimblättrige Unkräuter
- Einkeimblättrige Unkräuter (Monokotyledonen)
- Wegerich
- Vogelmiere (Stellaria media)
- Taubnessel
- Distel (Carduus, Carlina, Carthamus, Silybum, Echinops)
- Löwenzahn
- Gemeine Quecke (Agropyron repens)
Wirkstoff
Kundenbewertungen
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Gesamtbewertung
4.5 von 5.0
100% Empfehlungen8 Kurzbewertungen 2 ausführliche Bewertungen |
Detailbewertung
|

Einzelbewertungen
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von
einer Kundin oder einem Kunden
aus Kürten
,
23. Mai 2011
wirkung sehr gut Finden Sie diesen Text hilfreich? Ja oder Nein |
|
|
von
einer Kundin oder einem Kunden
aus Breiholz
,
5. August 2010
Die Wirkung ist hervorragend sehr zu empfehlen Finden Sie diesen Text hilfreich? Ja oder Nein |
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