Raupenfrei XenTari
von Neudorff
Neudorff Raupenfrai ist ein biologisches Spritzpulver (540 g/kg Bacillus thuringiensis subspec. aizawaii) zur Bekämpfung von Schadraupen im Obst-, Gemüse- und Weinbau. Nützlingsschonend und nicht bienengefährlich.Ab Befallsbeginn die befallenen Pflanzen gründlich einsprühen.
Anwendung
| für Gemüsebau, Obstbau, Weinbau | |
| gegen Raupen |
| Artikel | 1 Stück | ab 2 Stück | ab 5 Stück | Menge |
| 3 g Beutel | EUR 2,50 | EUR 2,40 | EUR 2,30 | |
| Grundpreis | € 833,33 / kg | € 800,00 / kg | € 766,67 / kg |
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Beschreibung
Hersteller
NeudorffEigenschaften
- 540 g/kg Bacillus thuringiensis subspec. aizawaii
- biologisches Präparat gegen Schadraupen im Obst-, Gemüse- und Weinbau
- nützlingsschonend
- nicht bienengefährlich
- Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich zulässig
Gebrauchsanweisung
Gemüsekohl: gegen Eulenarten 1-3 g, gegen andere freifressende Schmetterlingsraupen (z.B. Kohlmotte) 1 g in 1 Liter Wasser auflösenKernobst: gegenfreifressende Schmetterlingsraupen 1 g in 1 Liter
Wein: gegen Traubenwickler (Heu- und Sauerwurm) 1-3 g in 1 Liter
Schutz von Oberflächengewässern
Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen. ( NW466 )Wasserabstandauflage
NW608 Die Anwendung auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.Abstand: Kernobst - 10 m
Weinreben - 10 m
( NW608 )
Wirkstoffe
540 g/kg Bacillus thuringiensis (var. aizawai)Bienengefährlichkeit
BN664 (B4) Nicht bienengefährlichZulassungsnummer
02-4426-00Pflanzenschutzgesetz
Es handelt sich hiebei um ein Produkt, bei dem das Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz) Anwendung finden muss.
Demnach darf dieses Pflanzenschutzmittel nur auf Freilandflächen angewandt werden, soweit diese landwirtschaftlich,
forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. Weiterhin sind alle Hinweise in der Gebrauchsanweisung zu beachten.
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