Wund-Balsam Plus
von Celaflor
CELAFLOR® Wund-Balsam Plus dient der Wundbehandlung an allen Bäumen und Sträuchern nach Schnitt oder Verletzungen. Es verhindert die Gefahr von Neuinfektionen durch rindenzerstörende Pilze.Anwendung
| für Bäume, Sträucher | |
| gegen Wund-Infektionen |
| Artikel | 1 Stück | ab 2 Stück | ab 5 Stück | Menge |
| 350 g Pinseltube | EUR 10,70 | EUR 10,50 | EUR 10,20 | |
| Grundpreis | € 30,57 / kg | € 30,00 / kg | € 29,14 / kg | |
| 1,0 kg Eimer | EUR 16,90 | EUR 16,50 | EUR 16,10 | |
| Grundpreis | € 16,90 / kg | € 16,50 / kg | € 16,10 / kg |
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Beschreibung
Hersteller
CelaflorEigenschaften
- Wundverschluss- und Veredelungsmittel plus fungizider Wirkung gegen Wund-Infektionen
- Bis ? 2 °C anwendbar (auch bei nachfolgend starken Nachtfrösten)
- Schnelltrocknend und besonders elastisch
- Durch leichtes Kneten wird der Balsam immer wieder elastisch und bleibt dadurch stets streichfähig (Thixotrope Eigenschaften)
- Einfache Anwendung mit Pinseltube/Spachtel
Anwendungszeitraum
Gebrauchsanweisung
Wunde reinigen und mit scharfem Messer glatt schneiden. Bei Pilzbefall bis zum gesunden Holz ausschneiden.Wundfläche bis 2 cm über den Rand hinaus gut mit CELAFLOR® Wund-Balsam Plus einpinseln.
Die Balsam-Schicht trocknet auf trockenem Holz am schnellsten.
Behandlung auch bei leichtem Frost (bis - 2 °C) - jedoch nicht bei Regen - möglich.
Tubenpinsel vom CELAFLOR® Wund-Balsam Plus nach Gebrauch mit Wasser abspülen und den Tubenverschluss fest verschließen. Flecken auf Kleidung sofort mit warmem Wasser entfernen.
Wartezeit
Obstgehölze:Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (beispielsweise Ernte) verbleibt, beziehungsweise die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Ziergehölze:
Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N).
Wirkstoffe
10g / kg ThiabendazolBienengefährlichkeit
NB663 (B3) Bienen werden nicht gefährdetZulassungsnummer
03-3833-60Pflanzenschutzgesetz
Es handelt sich hiebei um ein Produkt, bei dem das Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz) Anwendung finden muss.
Demnach darf dieses Pflanzenschutzmittel nur auf Freilandflächen angewandt werden, soweit diese landwirtschaftlich,
forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. Weiterhin sind alle Hinweise in der Gebrauchsanweisung zu beachten.
Wirkstoff
Kundenbewertungen
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Gesamtbewertung
5.0 von 5.0
100% Empfehlungen1 Bewertung 1 ausführliche Bewertung |
Detailbewertung
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Einzelbewertungen
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von
Galabauer
aus Aachen
,
18. Dezember 2011
Hallo der ist echt zu empfehlen echt klasse. Haben Kartonagen weise davon gekauft Finden Sie diesen Text hilfreich? Ja oder Nein |
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